Förderung
Das Betreiben extensiver Beweidungsprojekte auf großen zusammenhängenden Flächen ist im Vergleich zu anderen landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsweisen eher kostengünstig. Ein großer Teil der bisher etablierten Weidesysteme wird von nicht profitorientierten Verbänden oder staatlichen und privaten Organisationen getragen, deren Hauptaugenmerk primär auf die Naturschutzaspekte und weniger auf die Wirtschaftlichkeit gerichtet ist. Dennoch sollten sich auch solche naturschutzorientierten Beweidungsprojekte finanziell zumindest selber tragen können. Und wenn vermehrt professionelle Landwirte für die Zusammenarbeit gewonnen werden sollen, dann müssen diese selbstverständlich auch einen angemessenen Profit erzielen können.
Ein wichtiger Aspekt der Wertschöpfung ist dabei der Verkauf überzähliger Tiere sowie die Vermarktung des hochwertigen erzeugten Fleisches, z.B. über Hofläden und/oder Kooperation mit lokalen Gastronomen. Doch werden diese Einnahmen kaum je die entstehenden Kosten decken, geschweige denn Gewinne generieren. Deshalb kann - wie in der gesamten europäischen Landwirtschaft - eine Wirtschaftlichkeit erst durch die Ausschöpfung aller öffentlichen Fördermöglichkeiten erreicht werden.
Das europäische Agrarfördersystem
Nach der erneuten Reform der europäischen Agrarpolitik im Jahre 2014 wurde die bis dahin gewährte flächenbezogene Betriebsprämie durch die sogenannten Direktzahlungen ersetzt. Diese stellen die erste und größere der beiden Säulen der neuen EU-Förderpolitik dar. Die Direktzahlungen sind jährlich neu zu beantragen und setzen sich aus den folgenden vier Komponenten zusammen:
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Basisprämie
Jedem europäischen Landwirt wird ein Grundbetrag pro Hektar beihilfefähiger Fläche gewährt. Gegenwärtig in Deutschland noch vorhandene Unterschiede zwischen den Bundesländern sollen bis 2019 angeglichen werden, so dass dann bundesweit rund 175 Euro pro Hektar und Jahr ausbezahlt werden. In Bezug auf Beweidungsprojekte ist relevant, dass einige bis dahin nicht beihilfefähige beweidbare Vegetationstypen wie Heiden oder bestimmte Röhrichte, nun ebenfalls berücksichtigt werden können. Das sollte in jedem Einzelfall mit den zuständigen Behörden abgestimmt werden.
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Greening
Zusätzlich zum Grundbetrag werden für definierte konkrete Umweltleistungen etwa 85 Euro pro Hektar und Jahr ausbezahlt. Als förderfähige Umweltleistung im Zusammenhang mit naturnaher Beweidung kommt die Umweltleistung „Erhalt von Dauergrünlandflächen“ zum Tragen.
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Zuschlag für kleine und mittlere Betriebe
Betriebe bis zu einer Größe von 95 ha erhalten zusätzlich für die ersten 30 ha 50 Euro und für weitere 16 ha nochmals rund 30 Euro pro Jahr.
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Zusatzförderung für Junglandwirte
Junglandwirten bis 40 Jahren werden auf Antrag für maximal fünf Jahre und maximal 90 ha Landwirtschaftsfläche zusätzlich etwa 44 Euro pro Hektar ausbezahlt.
Auch aus der zweiten Säule der EU-Agrarförderungen können Fördergelder für Beweidungsprojekte akquiriert werden. Es handelt sich hier um Mittel aus dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die zur Förderung der allgemeinen ländlichen Entwicklung vorgesehen sind und die zum Ziel haben, den ländlichen Raum für die dort ansässigen Menschen attraktiv zu halten.
Ein guter Teil der ELER-Mittel (ca. 30%) fließt in die sogenannten freiwilligen Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen der Landwirtschaft (AUKM) und wird für Extensivierungsmaßnahmen, ökologischen Landbau oder die Förderung naturbedingt benachteiligter Gebiete bereitgestellt. Diese ELER-Mittel bilden das finanzielle Rückgrat für die Kulturlandschafts- und Vertragsnaturschutzprogramme der Bundesländer und des Bundes, die den finanziellen Grundstock der Programme durch zusätzliche eigene Mittel ergänzen. Da insbesondere diese Förderlandschaft einem ständigen Wandel unterliegt und die Verhältnisse in jedem Bundesland unterschiedlich sind, sollten bei der Planung eines Beweidungsprojekts die aktuellen regionalen Fördermöglichkeiten mit den zuständigen Landwirtschafts- und Naturschutzbehörden abgestimmt werden.
Auch die Internetangebote der zuständigen Behörden können bereits häufig einen guten Überblick verschaffen, etwa zu den Fördermöglichkeiten des hessischen Agrarumweltprogramms.
Ansprechpartner für individuelle Beratung und Stellen zur Beantragung sind in Hessen die Ämter für den Ländlichen Raum bei den Kreisverwaltungen. In den meisten anderen Bundesländern sind dafür die Ämter für Landwirtschaft, in NRW, Schleswig-Holstein und Niedersachsen die Landwirtschaftskammern zuständig.