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Transport & Schlachtung

Transport

Zu verschiedenen Anlässen ist es erforderlich, Tiere aus der Ganzjahreshaltung über längere Distanzen zu transportieren (Anschaffung, Tausch von Zuchttieren mit anderen Haltern, Verlegung auf andere Weideflächen etc.). Für einen artgerechten Transport kommen im Wesentlichen drei Varianten in Frage:

  • Speziell für die jeweilige Tierart angefertigte Transportkisten (Wisente, Hirsche, Steinbock)
  • Pferdeanhänger (Pferde, Schafe, Ziegen, Schweine, kleine Rinderrassen) Pferdeanhänger haben in ihrer gängigen Bauweise (Plane zwischen Dach und Rückklappe) den Nachteil, daß sie nicht absolut ausbruchsicher sind, da viele Tiere in der Lage sind, über die hochgeklappte Rückklappe ins Freie zu springen. Hornträger können darüber hinaus auch die Planen im Dachbereich leicht zerschlitzen. Deshalb sollte man Pferdetransporter dieser leichten Bauart nur bedingt und nur für bestimmte Tierarten einsetzen. Durch den nachträglichen Einbau eines Gitters über der Rückklappe lassen sie sich aber sicherer machen.
    Pferdeanhänger mit fester Dachkonstruktion ohne Plane und mit komplett verschließbarer Rückfront und rutschfestem Boden sind unumschränkt geeignet.
  • Rinderanhänger und Viehtransporter (Wisente, Hausrinder, Wasserbüffel, Pferde, Schweine, Schafe, Ziegen)
    Rinderanhänger sind viel stabiler gebaut als Pferdeanhänger und bieten auch bestens sprungfähigen Tieren nicht die Möglichkeit eines Entweichens. Sie sind erheblich seltener anzutreffen, teuerer in der Anschaffung und erfordern wegen Ihres höheren Gewichts stärkere Zugfahrzeuge.

Es ist nicht unbedingt erforderlich, sich durch deren Anschaffung auf eine der Varianten festzulegen, da man Tiertransporte auch bei entsprechenden Unternehmen beauftragen kann. Außerdem sollte man prüfen, ob die Möglichkeit besteht, sich die erforderlichen Anhänger für die erforderliche Zeit zu mieten oder auszuleihen. Vor einer Anschaffung sollten also Nutzen und finanzieller Aufwand gegeneinander aufgewogen werden.

Rutschfeste Böden und das Fehlen von Kanten und Vorsprüngen im Transportmedium sind generell Voraussetzungen für einen sicheren Transport.

Das Verladen erfolgt normalerweise ohne Betäubung über den Treibgang der Fanganlage. Hier ist für eine stabile (ausbruchsichere) Verbindung zwischen Fanganlage und Anhänger zu sorgen. Eine Verblendung dieses Übergangsbereichs erleichtert die Prozedur. Sehr zahme Tiere können auch am Halfter in den Transportraum geführt werden.

Soll ein immobilisiertes Tier verladen werden, muß es auf einer Trageplane in den Transportraum geschafft werden. Sehr schwere Tiere können, nachdem man sie auf eine stabile Gummimatte überführt hat, auch mit Maschinenkraft in den Transportraum gezogen werden. Dort angelangt, ist vor allem wichtig, dass das betäubte Tier zum Transport in die Brustlage verbracht wird, da bei Wiederkäuern in der Seitenlage die Verdauung behindert wird und sich im Tier lebensbedrohliche Gasmengen ansammeln können.

Eine Verladung im halbbetäubten Zustand wird vor allem bei Rinderartigen praktiziert. Als Sicherung sollte hierbei zunächst mittels einer Teleskopstange eine Schlinge um die Hörner gelegt werden. Nachdem das Seilende fest an einem Baum, Fahrzeug oder Ähnlichem verankert wurde, wird das Transportfahrzeug möglichst nah an das Tier herangefahren und das Rind in den Transportraum gedrängt. Indem man das Sicherungsseil durch den Transportraum zieht und es ständig unter Zug hält (z.B. mittels einer arretierbaren Kurbelwinde), kann man sich die Prozedur erheblich vereinfachen.

Müssen mehrere Tiere auf einmal verladen werden, sind unterteilte Transporträume von großem Vorteil. Insbesondere Jungtiere sollten nicht mit ausgewachsenen Tieren in einem Abteil stehen. Aufgrund der Verletzungsgefahr sollte man die Tiere im Transporter nicht anbinden.

Beim Ausladen sollten sich nach Öffnen der Klappe alle anwesenden Personen in Deckung befinden, das die Tiere den Transportbehälter oft sehr ungestüm verlassen. Zur Vermeidung der Stallblindheit (Tiere laufen orientierungslos davon und brechen in diesem Zustand sogar durch Zäune) ist es besser, die Tiere vorübergehend in ein kleines Eingewöhnungsgehege oder in die Fanganlage zu entlassen.

Ist die Transportstrecke weiter als 65 km oder dauert ein Transport länger als acht Stunden, so muß gemäß der „EG-Verordnung 1/2005 zum Schutz von Tieren beim Transport“ ein Befähigungsnachweis und eine Zulassung als Transportunternehmer vorliegen. Entsprechende Seminare mit Abschlußprüfung werden angeboten – nähere Informationen erteilen die örtlichen Veterinärämter.

Schlachtung

Vor dem Schlachten kommt das Töten. Beides geschieht bei der konventienellen Tierhaltung normalerweise in den Schlachthöfen. Für freiheitsgewohnte Tiere aus Großkoppeln bedeuten Verladung und Transport zum Schlachthof aber eine besonders hohe Stressbelastung mit entsprechenden Hormonfreisetzungen, im ungünstigsten Fall müssen die Tiere medikamentös teilimmobilisiert werden. Von diesen Faktoren gehen negative Auswirkungen auf die Fleischqualität aus, die zwar durch das Einhalten entsprechender Wartezeiten zwischen Transport und Schlachtung wieder ausgeglichen werden können, aber dennoch vom Gros der Verbraucher unerwünscht sind.

Eine Alternative, die sich schon häufig bestens bewährt hat, ist die Tötung durch Kugelschuss auf der Weidefläche. Hier werden keine Stresshormone freigesetzt, medikamentöse Ruhigstellung ist nicht erforderlich und die Risiken und Gefahren durch Unfälle bei der Verladung halbwilder Weidetiere entfallen. Das Verfahren ist gemäß der Tierschutz-Schlachtverordnung (Anlage 3 Teil I) rechtlich zulässig, eine Genehmigung der für Tierschutz und Waffenrecht zuständigen Behörden muss aber - auch für Jagdscheininhaber - vorliegen. Bei der Durchführung ist durch Wahl eines passenden Kalibers sicherzustellen, dass der meist vorgeschriebene Kopf- oder Halsschuss zu sofortigem Tod oder Bewußtlosigkeit des Tieres führt. Bei Rindern, deren Hirnmasse auf BSE getestet werden muss, sollte der Halsschuss vorgezogen werden, der aus der Jagdpraxis bekannte Blattschuss ist für das Töten von Weidetieren in jedem Falle unzulässig.

Tiere, die für die Schlachtung vorgesehen sind, müssen vor und nach der Tötung grundsätzlich einer veterinärmedizinischen Schlachttieruntersuchung nach dem Fleischhygienegesetz unterzogen werden. Für Gatterwild und entsprechend gehaltene Rinder oder Schweine, die durch Kugelschuss auf der Weide getötet werden, reicht es aber aus, wenn die Herden einer regelmäßigen amtstierärztlichen Kontrolle unterliegen und die getöteten Tiere nach dem Abschuss binnen 45 Minuten in einen nahegelegenen Schlachthof gebracht werden, wo dann die fleischhygienischen Untersuchungen durchgeführt werden können. Da die Gesetzeslage im Bereich der Fleischhygiene einem ständigen Wandel unterworfen ist, sollten aktuelle Informationen zum Thema „Tötung auf der Weide“ im Vorfeld bei den entsprechenden Behörden eingeholt werden.

Entsorgung toter Tiere

Wenn trotz regelmäßiger Gesundheitskontrollen und guter Pflege Todesfälle bei den Weidetieren auftreten, müssen die verendeten Tiere - auch Totgeburten oder eines nicht natürlichen Todes gestorbene Tiere (z.B. Raubtierrisse, verunfallte oder im Rangkampf getötete Tiere) - nach dem Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) in einer Tierkörperbeseitigungsanstalt (TBA) entsorgt werden. Wird ein Kadaver entdeckt, ist dieser unverzüglich bei der TBA anzumelden und bis zur Abholung - vor Menschen, Tieren und Witterungseinflüssen geschützt - aufzubewahren.

Bei unklarer Todesursache sollte man den Kadaver amtstierärztlich untersuchen lassen. Da Aas in natürlichen Ökosystemen ein nicht unbedeutsamer Faktor ist, ist in den letzten Jahren vermehrt über die Sinnhaftigkeit des Beseitigungszwanges diskutiert worden. Möglicherweise mündet diese Diskussion einmal in einer etwas weniger restriktiven Regelung.


Weideprojekte in Hessen – Online
Quelle: http://www.weideprojekte-hessen.de/grundlagen/praxis/transport-schlachtung/ [Stand: 29.03.2024]
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